Beschlussvorlage - VO/BV/30-183/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Eröffnung des Weges zwischen Landesstraße 132 in Niendorf und Beginn Betonspurbahn Richtung Kreuzkamp in Papendorf für den Kraftfahrzeugverkehr bis 3,5 t.

 

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Sachverhalt

Bisher war der Weg für alle Kraftfahrzeugarten gesperrt. Lediglich Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr, Fußgänger und Radfahrer waren lt. Widmung zugelassen.

Mit dieser Aufwidmung und Zulassung des PKW Verkehrs bis 3,5 t soll einer Nutzung dieses Wegabschnitts für Befahrung und Beparkung, im Rahmen des rechtlich Möglichen, Rechnung getragen werden.

Die Wegbreiten geben eine mögliche Beparkung in Aufstellung entlang des unbefestigten Weges her. Die vorhandene unbefestigte Wegtrasse lässt Begegnungsverkehre und Wendemöglichkeiten vor dem Beginn der Betonspurbahn zu. LKW Verkehre sollen weiterhin ausgeschlossen sein. Hierfür soll es eine Vorwegweisung zur Vermeidung unberechtigter Einfahrten von der L 132 aus, geben. Die vorhandene Beschilderung wird im Übrigen angepasst und versetzt. Nach Widmungsbeschluss wird der Antrag beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Rostock gestellt. Eine Vorabstimmung hierzu ist bereits erfolgt. Eine Parkplatzbeschilderung ist nicht notwendig und bei diesem unbefestigten Weg aufgrund der Voraussetzungen auch schwierig. Wird das Parken dort nicht mit Verkehrszeichen untersagt, ist es prinzipiell zulässig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Unmittelbar aus der Widmung nicht, ggf. später im Zuge Umsetzung der VAO für Beschilderung, max. 300 Euro aus Produkt 5410.52338.

 

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Anlagen

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