Beschlussvorlage - VO/BV/20-303/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung des Strandweges 10-21 in 18107 Elmenhorst gemäß anliegender Widmungsverfügung.

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Sachverhalt

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht im Umfang der Widmung festgelegt.

Seit kurzem (Eintragungsnachricht des Amtsgerichtes Rostock, Grundbuchamt vom 30.04.2025) befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Weiterhin führt die Widmung zu einer uneingeschränkten Anwendung straßenrechtlicher Vorschriften. Die Straße steht damit unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz. Weiterhin ist die Widmung entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc. .

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Finanz. Auswirkung

Unmittelbar aus der Widmung entstehen keine finanziellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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