Beschlussvorlage - VO/LV/20-307/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag zur Verwendung einer sog. geschlechtergerechten Sprache
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Antragsteller:
- Dr. Hartmut Hornickel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung lehnt Formulierungen mit Asterik („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt, Sprechpausen oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern im öffentlichen Sprachgebrauch der Gemeinde ab. Dies gilt für Satzungen, Richtlinien, Beschlüsse u.ä. sowie insbesondere für Schule, Kindertagesstätte und andere gemeindliche Einrichtungen, die erzieherische und Vorbild-Funktionen für Kinder und Jugendliche haben.
Sachverhalt
Das Gendersternchen, ein Doppelpunkt, das Binnen-I und Sprechpausen erschweren die Lesbarkeit und Verständlichkeit und führen gerade nicht zu mehr Akzeptanz für das wichtige Thema Gleichstellung. Im Gegenteil: Laut vielen Umfragen der letzten Jahre spricht sich die große Mehrheit der Menschen – mindestens mehr als 70% bis zu über 80% der Befragten – gegen das sog. Gendern aus.
Seit dem 1. Juli 2024 ist das aktualisierte Amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung verbindlich für Schule und Verwaltung. In seiner Pressemitteilung vom 3. Juli 2024 erklärt der Rat u.a. zu Sonderzeichen im Wortinnern, die im Sinne geschlechtergerechter Schreibung alle Geschlechtsidentitäten kennzeichnen sollen (z.B. Doppelpunkt (:), Unterstrich (_), Asterik (*)): „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie… Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“
Überdies legt der verfassungsrechtliche Grundsatz der geschlechtlichen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung am ehesten den Gebrauch des generischen Maskulinums nahe, weil diese Form alle möglichen Geschlechtsvarianten erfasst.
Hinweis:
Der Kreistag des Landkreises Rostock hat für seinen Bereich bereits im Jahre 2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verwendet in seinen Gesetzen und Verordnungen außer der männlichen jeweils zusätzlich die weibliche Form.
Anlagen
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(wie Dokument)
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440,5 kB
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