Beschlussvorlage - VO/OS/80-122/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung gewährt die Zahlung von Stiefelgeld an die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf gemäß dem Antrag des Gemeindewehrführers vom 06.07.2025 ab dem Haushaltsjahr 2026.

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 06.07.2025 beantragte der Gemeindewehrführer, Herr Felix Fatteicher, mit schriftlichem Antrag die Zahlung von Stiefelgeld an die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ziesendorf.

Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst unentgeltlich leisten, jederzeit abrufbar sind (oft unter großer körperlicher und psychischer Belastung) und jeder Einsatz, Übung und Ausbildung in der Freizeit geleistet wird und diese Dienste zum Schutz und Nutzen der Allgemeinheit dienen.

Das sogenannte „Stiefelgeld“ (hier verstanden als symbolische Aufwandsentschädigung) soll als Zeichen der Anerkennung und als kleine Motivation für das ehrenamtliche Engagement dienen. Es handelt sich dabei laut Herrn Fatteicher ausdrücklich nicht um eine Bezahlung, sondern um eine wertschätzende Geste der Gemeinde gegenüber den aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ziesendorf.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber jeweils durch eine eigene kommunale Satzung bzw. durch Beschluss festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Gemeindewehrführer und ihre Vertretung als auch für die sogenannten Personen mit besonderen Aufgaben. Diese wurden bereits nach Neunovellierung der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfall-entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 entsprechend mit Beschluss VO/OS/80-075/2024 vom 31.01.2024 auf die Höchstsätze beschlossen.

Eine rechtlich verpflichtende Grundlage für die Zahlung des sogenannten Stiefelgeldes ist derzeit nicht gegeben. Diese wird somit den freiwilligen Zahlungen der Gemeinde der Kameradschaftskasse unter dem Produktsachkonto 80/1260/5419 (Zuschuss Kameradschaftskasse) zugeordnet und auch ausgezahlt. Im Amtsgebiet zahlen derzeit zwei von 7 Gemeinden so genanntes Stiefelgeld. Die Zahlung des Stiefelgeldes gehört nicht mit zu den Pflichtaufgaben des Brandschutzes.

Die Entscheidung über die Zahlung obliegt als freiwillige Leistung der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Erhöhung des Haushaltsansatz Zuschuss Kameradschaftskasse um 4.000,00 jährlich, die ab dem Haushaltsjahr 2026 zu planen sind.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.000,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.54190000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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