Beschlussvorlage - VO/FV/50-101/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum

31. Dezember 2022 i. d. F. vom 24.06.2025 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 191.635,04 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzsumme per 31.12.2022  6.238.666,90 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2022  4.759.091,08 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2022 (Nr. 25)  191.635,04 EUR

 

Finanzmittelfehlbetrag in der Finanzrechnung 2022 (Nr. 30)  -241.118,79 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.06.2025 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen (un)eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 24.06.2025 festzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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