Beschlussvorlage - VO/FV/50-100/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2
KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 24.06.2025 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen (un)eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunualverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

 

Bürgermeister Herr Sven Rathjens

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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