Beschlussvorlage - VO/BV/30-196/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Mittenkamp“ der Gemeinde Papendorf
Hier: Abwägungsbeschluss und Billigung des Entwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Papendorf
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Entscheidung
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04.09.2025
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Beschlussvorschlag
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Papendorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Papendorf zu Eigen, beides ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mittenkamp“ sowie den Entwurf der dazugehörigen Begründung, gemäß Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28
einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung in
Kenntnis zu setzten und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt
zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28 „Mittenkamp“ aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung im Amt Warnow-West vom 28.10.2024 bis 28.11.2024.
Mit Schreiben vom 14.10.2024 wurden die TÖB um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Gemeinde Papendorf hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Über die Abwägungsvorschläge wurde im Bauausschuss beraten.
Die Planunterlagen werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt.
Nach Billigung und Beschluss des Entwurfs sind die Öffentlichkeit und die TÖB erneut zu beteiligen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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605,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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877,9 kB
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