Beschlussvorlage - VO/OS/70-126/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Schullastenausgleich Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Nadine Liptow
- Beteiligt:
- Bürgerdienste; Finanzverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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06.11.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 115 (1) des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Schullastenausgleichsverordnung werden für Schüler/-innen, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen bzw. für die keine eigene Schule vorhanden ist, Schulkostenbeiträge erhoben. Die Schulkostenbeiträge werden an das Amt Bad-Doberan-Land, die Stadt Bad Doberan, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie an Privatschulen gezahlt.
Im Vergleich zum Schuljahr 2023/2024 haben sich die Kostensätze für den Schullastenausgleich des Amtes Bad Doberan-Land für das Schuljahr 2024/2025 pro Schüler/-in um 868,65 EUR erhöht. Grund hierfür sind umfangreiche Renovierungen/Sanierungen der örtlich zuständigen Grundschule Parkentin. Dieses war bei der Haushaltsplanung nicht bekannt, so dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
202.241,34 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
72.241,34 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 61100.41111000 in Höhe von: |
102.455,34 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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396,8 kB
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