Beschlussvorlage - VO/OS/70-126/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 72.241,34 EUR zur Deckung der Ausgaben für den Schullastenausgleich an Grundschulen.

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Sachverhalt

Gemäß § 115 (1) des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Schullastenausgleichsverordnung werden für Schüler/-innen, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen bzw. für die keine eigene Schule vorhanden ist, Schulkostenbeiträge erhoben. Die Schulkostenbeiträge werden an das Amt Bad-Doberan-Land, die Stadt Bad Doberan, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie an Privatschulen gezahlt.

Im Vergleich zum Schuljahr 2023/2024 haben sich die Kostensätze für den Schullastenausgleich des Amtes Bad Doberan-Land für das Schuljahr 2024/2025 pro Schüler/-in um 868,65 EUR erhöht. Grund hierfür sind umfangreiche Renovierungen/Sanierungen der örtlich zuständigen Grundschule Parkentin. Dieses war bei der Haushaltsplanung nicht bekannt, so dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

202.241,34

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

72.241,34

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.41111000 in Höhe von:

102.455,34

 

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Anlagen

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