Beschlussvorlage - VO/OS/70-129/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zwischen den Häusern Steinfulgen 10 und 11 eine dauerhafte Zufahrt für Rettungskräfte so ermöglicht werden kann, dass damit auch das Erreichen eines Notarzt- oder Rettungshubschraubers auf der westlich gelegenen landwirtschaftlichen Nutzfläche abgedeckt wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Zugang zwischen den Häusern Steinfulgen 10 und 11 im Wohngebiet Steinfulgen, der üblicherweise genutzten Hubschrauberlandestelle auf der Ackerfläche, ist dauerhaft verschlossen. Im Notfall besteht aktuell die Möglichkeit, dass das Tor durch zwei Anwohner aufgeschlossen werden kann. Das Öffnen des Tores ist durch die nicht gesicherte Anwesenheit der Anwohner nicht jederzeit garantiert. Der Rettungshubschrauber findet aufgrund der vorliegenden Bebauung und Infrastruktur innerhalb des Wohngebietes keine geeignete Landestelle. Zur Gewährleistung des ungehinderten Rettungseinsatzes ist das Landen auf dem Feld mit offenem Zugang zum Wohngebiet Steinfulgen unvermeidbar. Die Schaffung eines offiziellen Hubschrauberlandeplatzes gem. LuftVG wird auf Grund der gesetzlichen Anforderungen und den damit verbundenen Kosten für die Gemeinde als nicht realistisch eingeschätzt. Jedoch kann eine dauerhaft zugängliche Fläche als Hubschrauberlandestelle im Bereich des Wohngebietes Steinfulgen geschaffen werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...