Beschlussvorlage - VO/OS/60-227/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Finanzierung der Beschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) über die Landeszentralbeschaffungsmaßnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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28.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Kritzmow beschließt auf Basis der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung den Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) für die Ortswehr Kritzmow über die Landeszentralbeschaffungsmaßnahme des LPBK M-V. Weiterhin beschließt sie die anliegende Vereinbarung zur Beschaffung, Finanzierung und Nutzung des HLF 20 und ermächtigt den Bürgermeister und einen seiner Stellvertreter, diese zu unterzeichnen.
Zeitgleich wird durch die Gemeinde Kritzmow ein Zuwendungsantrag auf eine Pauschalzuweisung der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostocks gestellt.
Die Beschaffung des Fahrzeuges erfolgt, unabhängig von der bewilligten Zuwendung, im Rahmen eines landesweiten Vergabeverfahrens durch das LPBK M-V.
Sachverhalt
Durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock wurde am 16.10.2025 eine zentrale Beschaffungsmaßnahme des LPBK M-V für ein LF20/HLF 20 bekanntgegeben. Die Gemeinde Kritzmow beabsichtigt, an der Ausschreibung teilzunehmen, um den Vorgaben der bereits 2020 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung (Aktualisierung läuft) nachzukommen. In dieser ist eine Ersatzbeschaffung für die Ortswehr Kritzmow in Form eines HLF 20 für das vorhandene Tanklöschfahrzeug 16/25 (TLF 16/25) vorgesehen. Die geschätzten Kosten für das HLF 20 betragen 720.000 EUR. Hinzu kommen später noch Beklebung, Zulassungs- und Überführungskosten, welche derzeit aber noch nicht konkret beziffert werden können.
Aus finanziellen Gründen bestehen Vorteile in der zentralen Beschaffungsmaßnahme (u. a. Mengenpreis) im Gegensatz zu einer individuellen Einzelbeschaffung. Die Gemeinden, welche ihre Fahrzeuge über diese landesweiten Vergabeverfahren des LPBK M-V beziehen, werden auch bei der Vergabe von Fördermitteln bevorzugt behandelt.
Die Beantragungen würden bei Beschlussfassung anschließend durch die Verwaltung vorbereitet und nach Unterzeichnung eingereicht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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760,5 kB
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370,4 kB
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