Beschlussvorlage - VO/FV/60-143/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 30.09.2025 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 2.210.207,66 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzsumme per 31.12.2021  21.419.750,59 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2021  15.045.334,53 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2021 (Nr.25)  2.210.207,66 EUR

 

Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung 2021 (Nr. 30)  2.185.232,90 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.09.2025 den Jahresabschluss der Gemeinde      zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht (beinhaltet abschließenden Prüfungsvermerk) und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 30.09.2025 festzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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