Beschlussvorlage - VO/OS/60-229/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Entlassung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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16.12.2025
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Sachverhalt
Gemeindewehrführer Rainer Fricke beantragte aus persönlichen Gründen seine vorzeitige Abberufung durch die Gemeindevertretung gemäß § 12 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG).
Da die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch die vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.
Die Entlassungsverfügung wird in der Gemeindevertretersitzung persönlich übergeben.
