Beschlussvorlage - VO/OS/60-229/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Rainer Fricke aus seiner Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen wird.

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Sachverhalt

Gemeindewehrführer Rainer Fricke beantragte aus persönlichen Gründen seine vorzeitige Abberufung durch die Gemeindevertretung gemäß § 12 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG). 

 

Da die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch die vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. 

Die Entlassungsverfügung wird in der Gemeindevertretersitzung persönlich übergeben.

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Finanz. Auswirkung

Ja, Beendigung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung.

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