Beschlussvorlage - VO/FV/80-131/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ziesendorf.

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Sachverhalt

Die Satzung über die Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Ziesendorf vom 15.03.2010 wurde auf Aktualität geprüft und an die neueste Rechtsprechung und die Arbeitsweisen im Amt Warnow-West angepasst.

 

Hintergrund für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind die sog. Schlüsselzuweisungen, die den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließen, die sich nach der Anzahl der gemeldeten Einwohner einer Stadt berechnen. Dabei werden aber nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt. Somit erhalten die amtsangehörigen Gemeinden für Inhaber von Zweitwohnungen keine Mittelzuweisungen aus z.B. Steueraufkommen und Finanzausgleich. Zweck der Zweitwohnungssteuer ist daher, die Inhaber von Zweitwohnungen angemessen an den kommunalen Aufwendungen (z.B. für Infrastruktur, Bildung und Freizeitangebote) zu beteiligen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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