Informationsvorlage - IV/FV/30-201/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V erfolgt eine Berichterstattung zum Haushaltsvollzug.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Ergebnis- und Finanzrechnung

 

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Anlagen

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