Beschlussvorlage - VO/BV/60-235/2025-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kritzmow.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kritzmow möchte in ihrem Gemeindegebiet eine Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erlassen.

Hintergrund sind die sog. Schlüsselzuweisungen, die den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließen, die sich nach der Anzahl der gemeldeten Einwohner einer Stadt berechnen. Dabei werden aber nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt. Somit erhalten die amtsangehörigen Gemeinden für Inhaber von Zweitwohnungen keine Mittelzuweisungen aus z.B. Steueraufkommen und Finanzausgleich. Zweck der Zweitwohnungssteuer ist daher, die Inhaber von Zweitwohnungen angemessen an den kommunalen Aufwendungen (z.B. für Infrastruktur, Bildung und Freizeitangebote) zu beteiligen.

 

Empfehlung des Hauptausschusses in der Sitzung vom 25.11.2025:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit 15 v. H. der Bemessungsgrundlage zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

6

anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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