Beschlussvorlage - VO/FV/30-217/2026-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 kommt es wiederholt zu negativen Jahresergebnissen sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt. Zur Haushaltskonsolidierung beschließt die Gemeindevertretung die Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern.

 

 

Hebesatz

-alt- in %

Hebesatz

-neu- in %

Grundsteuer A

395

395

Grundsteuer B

215

365

Gewerbesteuer

325

335

 

 

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Finanz. Auswirkung

Mehreinnahmen

 

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Anlagen

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