Beschlussvorlage - VO/BV/30-218/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Papendorf über den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Papendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.02.2026
|
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 24 vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlagen:
- Teil 1 – Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
- Teil 2 – Öffentlichkeit.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht dazu werden gebilligt.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 24 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Mit dem 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 vom 15.04.2025 wurde vom 11.06.2025 bis zum 18.07.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die erneute Behördenbeteiligung.
Aus der Behördenbeteiligung ergaben sich nur noch geringfügige Anpassungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplanes, der Begründung, des Umweltberichts und des Schallgutachtens. Die Erschließungsplanung wurde weiter konkretisiert und Straßen- sowie Versorgungsflächen wurden geringfügig angepasst.
Die vorgenommenen kleinteiligen Änderungen führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Daher kann das Verfahren mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Sobald die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam ist, kann der Bebauungsplan Nr. 24 ortsüblich bekannt gemacht werden und dadurch Rechtskraft erlangen.
Die Abwägung wurde am 20.11.2025 im Bauausschuss beraten.
Der Satzungsbeschluss war Gegenstand der Beratung im Bauausschuss am 20.01.2026.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
13,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
15,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
22,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
|||
|
13
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
