Beschlussvorlage - VO/OS/30-052/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Papendorf erweitert bezugnehmend auf ihren Beschluss Nr. 5-47/99 vom 20.05.1999, Wechsel der Trägerschaft der Warnowschule Papendorf auf das Amt Warnow-West, die Flächenübertragung gemäß § 105 Absatz 2 des Schulgesetzes M-V auf das Flurstück 85 und eine Teilfläche des Flurstücks 149 der Flur 3 der Gemarkung Papendorf.

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Sachverhalt

Mit dem 01.01.1997 ist die Trägerschaft der Warnowschule Papendorf von der Gemeinde Papendorf auf das Amt Warnow-West übergegangen. § 105 Absatz 2 des Schulgesetzes M-V sieht dabei vor, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die unmittelbar schulischen Zwecken dienen, die Schulanlagen und Schuleinrichtungen sowie sonstige mit der Schulträgerschaft verbundenen Rechte und Verpflichtungen entschädigungslos auf den neuen Schulträger übergehen. Der Gemeindevertretung lagen in der Sitzung am 20.05.1999 zwei Varianten zur Entscheidung vor, welche Flächen den Vorgaben des § 105 Abs. 2 SchulG M-V entsprechen. Das Votum (Beschluss Nr. 5-47/99) fiel auf die flächenmäßig kleinere Version, die ausschließlich die Baulichkeiten und den Schulhof umfasst. Ein Aspekt war die Definition der unmittelbaren schulischen Nutzung, da man beispielsweise beim Schulwald noch von einem Projekt ausgegangen ist. Ein weiterer Grund findet sich darin, dass über bestimmte Grundstücksteile zum damaligen Zeitpunkt noch nicht durch die Gemeinde verfügt werden konnte. Somit blieben der ehem. Schulgarten, die sogenannte Festwiese, der bis heute bestehende Schulwald, zwischenzeitlich ergänzt durch ein Außenspielfeld und die Streuobstwiese, außen vor. Um der Schule eine Nutzung zu ermöglichen und zu sichern, wurden zwischen der Gemeinde um dem Amt vertragliche Grundlagen geschaffen (Mietverträge über Schulwald, Schulhoferweiterungsfläche, ehem. Schulgarten). Schon bereits dieses Handeln zeigt eindeutig auf, dass besagte Flächen auch nach der rechtlichen Grundlage im Schulgesetz mit hätten übertragen werden müssen, da die unmittelbare schulische Nutzung zweifelsfrei bestand. Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Der Betrieb der Warnowschule Papendorf ohne den Schulwald und die Streuobstwiese zur fortwährenden profilgebenden pädagogischen Konzeption ist kaum denkbar. Ausweichflächen als Schulhoferweiterung (Festwiese, ehem. Schulgartenbereich) sind elementar und hinsichtlich des ehem. Schulgartens bereits gestalterisch überplant und integriert worden. Insofern sollte die Gemeinde ihre seinerzeitige Entscheidung aktualisieren und die Flächenübertragung entsprechend der vorliegenden Kartenauszüge erweitern.

Der Hauptausschuss hat die Thematik in seiner letzten Sitzung erörtert und befürwortet die Beschlussfassung.

Die Gemeinde selbst hat Interesse am Flurstück Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 88 westlich des Jugendclubs zwischen dem Grundschulgebäude und der Dorfstraße. Dieses ist im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in das Eigentum des Amtes gelangt. Erste Gespräche sind dazu bereits geführt worden

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Finanz. Auswirkung

 Keine. Die Eigentumsübertragung an den Schulträger erfolgt kostenfrei.

 

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