Beschlussvorlage - VO/FV/10-037/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes zum 31. Dezember 2020  i. d. F. vom 28.11.2022
fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 143.928,60 EUR
wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2020  40.510.427,32 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2020  6.310.327,98 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2020 (Nr. 31)  -143.928,60 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2020 (Nr. 40)  39.054,76 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.11.2022 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 28.11.2022 festzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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