Beschlussvorlage - VO/FV/10-038/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2020   i. d. F. vom 28.11.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 dem Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.
 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:
 

Amtsvorsteher Herr Leif Kaiser

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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