Beschlussvorlage - VO/OS/20-098/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2023 für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Skadi Smigielski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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23.03.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Damit werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als Träger der Kindertageseinrichtungen “Klabauterkinder“ und “An den Mühlen” in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen nach Antrag durch den Träger mit Wirkung ab dem 01.01.2023 eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Elmenhorst/Lichtenhagen durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlung wurde erforderlich, da ILL die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen sowie Sach- und Investitionskosten anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind die leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2023 mit monatlich 179,36 Euro landesweit festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtungen “Klabauterkinder“ und “An den Mühlen” in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bisherige Entgelte |
neu verhandelte Entgelte |
Krippe ganztags |
1044,50 Euro |
1181,36 Euro |
Krippe Teilzeit |
626,70 Euro |
708,82 Euro |
Kippe halbtags |
417,80 Euro |
472,54 Euro |
Kiga ganztags |
667,64 Euro |
753,97 Euro |
Kiga Teilzeit |
400,58 Euro |
452,38 Euro |
Kiga halbtags |
267,06 Euro |
301,59 Euro |
Hort ganztags |
287,32 Euro |
330,90 Euro |
Hort Teilzeit |
172,39 Euro |
198,54 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 179,36 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Am 31.01.2023 wurde der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Elmenhorst/Lichtenhagen über die neu verhandelten Entgelte informiert. Einwände bezüglich der ab den 01.01.2023 geltende Leistungsvereinbarung wurde nicht geäußert. Somit wurde die Empfehlung für die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen zur Beschlussfassung abgegeben.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 für die Kita „Klabauterkinder“ und den Hort “An den Mühlen” in Elmenhorst/Lichtenhagen zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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