Beschlussvorlage - VO/OS/20-098/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in den Kindertagesstätten “Klabauterkinder“ und “An den Mühlen” in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ab 01.01.2023.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Damit werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als Träger der Kindertageseinrichtungen “Klabauterkinder“ und “An den Mühlen” in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen nach Antrag durch den Träger mit Wirkung ab dem 01.01.2023 eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Elmenhorst/Lichtenhagen durchgeführt.

 

Diese Entgeltverhandlung wurde erforderlich, da ILL die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen sowie Sach- und Investitionskosten anpasst.

 

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft.

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind die leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt.

 

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2023 mit monatlich 179,36 Euro landesweit festgelegt ist.

 

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtungen “Klabauterkinder“ und “An den Mühlen” in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

 

 

Einrichtung

bisherige Entgelte

neu verhandelte Entgelte

Krippe ganztags

1044,50 Euro

1181,36 Euro

Krippe Teilzeit

626,70 Euro

708,82 Euro

Kippe halbtags

417,80 Euro

472,54 Euro

Kiga ganztags

667,64 Euro

753,97 Euro

Kiga Teilzeit

400,58 Euro

452,38 Euro

Kiga halbtags

267,06 Euro

301,59 Euro

Hort ganztags

287,32 Euro

330,90 Euro

Hort Teilzeit

172,39 Euro

198,54 Euro

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 179,36 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.

 

Am 31.01.2023 wurde der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Elmenhorst/Lichtenhagen über die neu verhandelten Entgelte informiert. Einwände bezüglich der ab den 01.01.2023 geltende Leistungsvereinbarung wurde nicht geäußert. Somit wurde die Empfehlung für die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen zur Beschlussfassung abgegeben.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 für die Kita „Klabauterkinder“ und den Hort “An den Mühlen” in Elmenhorst/Lichtenhagen zu entscheiden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, da der Festbetrag i .H .v. 179,36 Euro pro Kind im Haushalt bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.

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Anlagen

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