Beschlussvorlage - VO/BV/30-062/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Dieser Beschluss ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2020 (Beschlussnummer VO/BV/30-0831/2020).
 

2.

Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 3,0 ha groß und grenzt direkt an die nördlich gelegene Straße Am Kirchenkamp an (s. Anlage). Südlich und westlich befinden sich Gartenflächen bzw. aufgelassene Gartenflächen. Nordöstlich und östlich sind Ackerflächen einbezogen. Er umfasst die Flurstücke 8/2 (teilw.), 13 (teilw.), 61 (teilw.) 141 (teilw.), 142 (teilw.) und 225 (teilw.) der Flur 3, Gemarkung Papendorf. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 

3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Begründung

Die Gemeinde hat schon mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ihre ursprüngliche Zielsetzung teilweise wieder aufgenommen, im Norden der Ortslage eine homogene Siedlungserweiterung "Papendorf-Nord/Nordost" vorzunehmen. Da sich in der Zwischenzeit für bisher bestehende Entwicklungshemmnisse, wie mangelnde Anbindungsmöglichkeit an die Dorfstraße und fehlende Flächenverfügbarkeit, Lösungen abzeichnen, soll der ursprüngliche Geltungsbereich Richtung in Osten bzw. Nordosten erweitert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde die Zielsetzung, Standorte für den Eigenheim- und den Mietswohnungsbau sowie einen Standort für eine Kita zu entwickeln. 

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Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung 511.56255003

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Anlagen

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