Beschlussvorlage - VO/OS/60-076/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß zu und beschließt, dass Herr Rainer Jochen Fricke unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren ernannt wird.

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Rainer Jochen Fricke zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Rainer Jochen Fricke erhält rückwirkend ab 01.01.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.

 

Herr Fricke, 54 Jahre alt und seit 01.04.2004 Mitglied der Feuerwehr, übt bereits seit längerem die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen als Führungskraft. Er absolvierte 2011 erfolgreich eine Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr und nahm 2010 an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer teil. Des Weiteren absolvierte er 2015 den Lehrgang zum Zugführer und erfüllt somit alle Voraussetzungen für die Wahl in das Amt des Gemeindewehrführers.

 

Wegen der erst am 21.03.2023 vorgesehenen nächsten Sitzung der Gemeindevertretung fand zur Gewährleistung einer kurzfristigen Handlungsfähigkeit des neuen Vorstandes am 13.01.2023 eine gemeinsame Beratung des Bürgermeisters mit der Feuerwehr statt.

 

Am 13.01.2023 wurde Herr Rainer Jochen Fricke zum Gemeindewehrführer durch die Mitglieder der aktiven Wehr gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).

Laut § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die damit ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat. Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet und neu gewählt werden.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahnen, Dienstgrade und Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in M-V (FwLDAVO M-V) vom 10.05.2019 erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad Hauptbrandmeister. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrehrenbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).

 

Herr Rainer Jochen Fricke wurde der Dienstgrad des Oberbrandmeisters verliehen, eine Verleihung des Dienstgrades Hauptbrandmeister ist nicht vorgesehen, da er den erforderlichen Lehrgang „Führer von Verbänden“ für seine neue Funktion nicht vorlegen kann. 

 

Die Gemeinde Kritzmow beschließt, Herrn Rainer Jochen Fricke erneut zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...