Beschlussvorlage - VO/OS/60-078/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kritzmow bestätigt die Wahl des Brandmeisters Martin Hallier als 2. Stellvertreter des Gemeindewehrführers durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß.

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Martin Hallier zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Martin Hallier erhält rückwirkend ab 01.01.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

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Sachverhalt

Am 13.01.2023 erfolgte auf der gemeinsamen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr (FFw) Kritzmow die Neuwahl der beiden Stellvertreter des Gemeindewehrführers. Obgleich die reguläre Wahlzeit der bisherigen Funktionsinhaber bereits im letzten Jahr endete, konnte wegen vorher zu treffender wichtiger Entscheidungen in der Gemeinde hinsichtlich der künftigen Struktur ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Neuwahl erst jetzt durchgeführt werden. Beide Funktionen wurden daher bis auf weiteres von den bisherigen Amtsinhabern wahrgenommen.

Zum neuen 2. Stellvertreter des Gemeindewehrführers wurde Brandmeister Martin Hallier gewählt. Der Kamerad Hallier nahm die Wahl an und steht somit für diese Funktion zur Verfügung.

Herr Hallier, 41 Jahre alt und seit 29.09.2016 Mitglied der Feuerwehr, übt bereits seit längerem die Funktion des Ortswehrführers der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Schwaß aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen als Führungskraft. Er absolvierte 2022 erfolgreich eine Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr und nahm 2020 an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer teil. Herr Hallier erklärte sich bereit, weitere Lehrgänge für Führungskräfte zu besuchen, sofern dies erforderlich und möglich sind.

Wegen der erst am 21.03.2023 vorgesehenen nächsten Sitzung der Gemeindevertretung fand zur Gewährleistung einer kurzfristigen Handlungsfähigkeit des neuen Vorstandes am 13.01.2023 eine gemeinsame Beratung des Bürgermeisters mit der Feuerwehr statt.

In deren Ergebnis wurden seitens des Bürgermeisters alle neugewählten Funktionsträger beauftragt, ihre Aufgaben vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der Gemeindevertretung bis zur regulären Amtsübertragung durch Übergabe der Ernennungsurkunden sofort kommissarisch wahrzunehmen. Hierzu zählte auch Herr Hallier.

Aufgrund § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brand- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.12.2015 bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden Gemeinde- und Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Verleihung des jeweiligen Dienstgrades erfolgt in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion gemäß geltender Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 10.05.2019 jeweils nach abgeschlossener Mindestausbildung.

Aufgrund § 24 Abs. 2 BrSchG i. V. m. der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FwEntschVO-M-V) vom 28.11.2013 erhalten Wehrführer und deren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung.

Für den Gemeindewehrführer von amtsangehörigen Gemeinden beträgt der derzeit geltende monatliche Höchstbetrag 170,00 €. Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der an die tatsächlichen Funktionsinhaber gezahlte Aufwandsentschädigung betragen darf. Als 2. Stellvertreter des Gemeindewehrführers erhält Herr Hallier somit derzeit 85,00 €.

Doppelfunktionen sind gem. § 12 Abs. 4 BrSchG M-V grundsätzlich möglich, soweit die Gefahr einer Interessenkollision ausgeschlossen ist. Diese kann hier nicht gesehen werden. Eine koordinierte Zusammenarbeit bezüglich der Besonderheit von zwei Ortswehren in der Gemeinde Kritzmow ist wünschenswert und wird durch die Bereitstellung von je einem stellvertretenden Gemeindewehrführer aus jeder Ortswehr bewerkstelligt.

 

Die Gemeinde Kritzmow beschließt, Herrn Martin Hallier zum 2. Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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