Beschlussvorlage - VO/OS/60-079/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Olaf Behrens unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 21.03.2023 ernannt wird.

 

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Sachverhalt

 

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow im Vorwege am 30.11.2021 zugestimmt hat, wurde Herr Behrens einstimmig hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 27.01.2023 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow).

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Ortswehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Behrens hat am 2002 den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich bestanden, so dass ihm der Dienstgrad „Brandmeister“ zusteht.

 

Hinweise:

Herr Behrens erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro (siehe Beschluss 48-7/15).

 

Die Position des stellvertretenden Ortswehrführers wird derzeit noch durch den Kameraden Patrick Follak besetzt, dieser beabsichtigt jedoch zeitnah sein Amt niederzulegen.

 

Die Gemeinde Kritzmow beschließt, Herrn Olaf Behrens erneut zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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