Beschlussvorlage - VO/OS/30-063/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zu und beschließt, dass Herr Marcus Mahrdt unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren ernannt wird.

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Marcus Mahrdt zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Marcus Mahrdt erhält rückwirkend ab 01.01.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.

 

Herr Mahrdt, 39 Jahre alt und seit 1994 Mitglied der Feuerwehr, übt bereits seit längerem die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen als Führungskraft. Er absolvierte 2019 erfolgreich eine Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr und nahm 2005 an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer teil. Des Weiteren absolvierte er 2011 den Lehrgang zum Zugführer und erfüllt somit alle Voraussetzungen für die Wahl in das Amt des Gemeindewehrführers.

 

Am 30.09.2022 wurde Herr Marcus Mahrdt zum Gemeindewehrführer durch die Mitglieder der aktiven Wehr gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).

Laut § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die damit ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahnen, Dienstgrade und Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in M-V (FwLDAVO M-V) vom 10.05.2019 erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad Hauptbrandmeister. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrehrenbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).

 

Herrn Marcus Mahrdt wurde der Dienstgrad des Hauptbrandmeisters bereits am 04.05.2020 verliehen.

 

Die Gemeinde Papendorf beschließt Herrn Marcus Mahrdt erneut zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Anlagen:

 

Diensteid

Ernennungsurkunde sowie das Empfangsbekenntnis

Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers in Kopie

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...