Beschlussvorlage - VO/OS/30-064/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Papendorf bestätigt die Wahl des Hauptlöschmeisters Pit Timmermann als Stellvertreter des Gemeindewehrführers durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf.

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Pit Timmermann zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Pit Timmermann erhält rückwirkend ab 01.01.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

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Sachverhalt

Am 30.09.2022 erfolgte auf der gemeinsamen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr (FFw) Papendorf die Neuwahl der beiden Stellvertreter des Gemeindewehrführers. Obgleich die reguläre Wahlzeit der bisherigen Funktionsinhaber bereits im letzten Jahr endete, konnte wegen vorher zu treffender wichtiger Entscheidungen in der Gemeinde hinsichtlich der künftigen Struktur ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Neuwahl erst jetzt durchgeführt werden. Beide Funktionen wurden daher bis auf weiteres von den bisherigen Amtsinhabern wahrgenommen.

Zum neuen Stellvertreter des Gemeindewehrführers wurde Hauptlöschmeister Pit Timmermann gewählt. Der Kamerad Timmermann nahm die Wahl an und steht somit für diese Funktion zur Verfügung.

Herr Timmermann, 34 Jahre alt und seit 1998 Mitglied der Feuerwehr, übt bereits seit längerem die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen als Führungskraft. Er absolvierte 2018 erfolgreich eine Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr und nahm 2014 an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer teil. Herr Timmermann erklärte sich bereit, weitere Lehrgänge für Führungskräfte zu besuchen, sofern dies erforderlich und möglich sind.

 

Zur Gewährleistung einer kurzfristigen Handlungsfähigkeit des neuen Vorstandes am 30.09.2022 eine gemeinsame Beratung des Bürgermeisters mit der Feuerwehr statt. In deren Ergebnis wurden seitens des Bürgermeisters alle neugewählten Funktionsträger beauftragt, ihre Aufgaben vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der Gemeindevertretung bis zur regulären Amtsübertragung durch Übergabe der Ernennungsurkunden sofort kommissarisch wahrzunehmen. Hierzu zählte auch Herr Timmermann.

Aufgrund § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brand- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.12.2015 bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden Gemeinde- und Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Verleihung des jeweiligen Dienstgrades erfolgt in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion gemäß geltender Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 10.05.2019 jeweils nach abgeschlossener Mindestausbildung.

Herr Timmermann trägt bereits den ihm zustehenden Dienstgrad des Hauptlöschmeisters.

 

Aufgrund § 24 Abs. 2 BrSchG i. V. m. der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FwEntschVO-M-V) vom 28.11.2013 erhalten Wehrführer und deren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung.

Für den Gemeindewehrführer von amtsangehörigen Gemeinden beträgt der derzeit geltende monatliche Höchstbetrag 170,00 €. Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der an die tatsächlichen Funktionsinhaber gezahlte Aufwandsentschädigung betragen darf. Als Stellvertreter des Gemeindewehrführers erhält Herr Timmermann somit derzeit 85,00 €.

 

Die Gemeinde Papendorf beschließt Herrn Pit Timmernann erneut zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Anlagen:

Diensteid

Ernennungs- und Verleihungsurkunde des Dienstgrades sowie das Empfangsbekenntnis

Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers in Kopie

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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