Beschlussvorlage - VO/OS/30-065/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch die Gemeinde Papendorf wird die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Personen mit besonderen Aufgaben neu festgesetzt.

Die Gemeinde Papendorf beschließt eine Ergänzung des Ursprungsbeschluss VO/OS/30-0494/2014 hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart in Höhe von monatlich 50,00 Euro, eine Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart in Höhe von monatlich 42,50 Euro und eine Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Gerätewart in Höhe von monatlich 25,00 Euro.

 

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung Papendorf wurden 2014 für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Wehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

 

Darüber hinaus erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart: 85,00 Euro

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1).

 

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Papendorf für den

Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und

seine Stellvertretung 85,00 Euro

 

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart sowie der Gerätewart in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Nach Antrag des Gemeindewehrführers vom 21.02.2023 und Rücksprache mit dem Bürgermeister sowie der zuständigen Sachbearbeiterin Brandschutz wird als Höhe der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro vorgeschlagen. Für den stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 42,50 Euro vorgeschlagen.

 

Auch für den stellvertretenden Gerätewart wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro vorgeschlagen, auch wenn dieses Amt derzeit noch unbesetzt ist.

 

Der Gerätewart sowie der Jugendfeuerwehrwart haben innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr eine gewichtige Rolle, da diese für die Wartungsintervalle der vorhandenen Gerätschaften, die Prüfung der Dienst- und Schutzkleidung der Kameraden und weiterer zeitaufwendiger Aufgaben bzw. die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen in Vorbereitung auf die Bereitschaft für die Mitgliedschaft im aktiven Dienst und die Teilnahme an Wettkämpfen (Jugendflamme etc.) zuständig sind.

 

Eine Entschädigung für das Ausüben der besonderen Aufgaben innerhalb des Ehrenamtes wird als Zeichen der Würdigung für den Kameraden mit besonderen Aufgaben angesehen.

 

Die Gemeinde Papendorf beschließt, eine Aufwandsentschädigung für den Gerätewart in Höhe von monatlich 50,00 Euro, für den stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 42,50 Euro und für den stellvertretenden Gerätewart eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 25,00 Euro festzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

1.110,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

1.110,00

im PSK 1260.5615 in Höhe von:

1.110,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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