Beschlussvorlage - VO/OS/50-037/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pölchow bestätigt die Wahl des Hauptlöschmeisters Ronny Opitz als Stellvertreter des Gemeindewehrführers durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow.

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Ronny Opitz zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Ronny Opitz erhält rückwirkend ab 01.01.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

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Sachverhalt

Am 29.09.2022 erfolgte auf der gemeinsamen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr (FFw) Pölchow die Neuwahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers. Obgleich die reguläre Wahlzeit der bisherigen Funktionsinhaber bereits im letzten Jahr endete, konnte wegen vorher zu treffender wichtiger Entscheidungen in der Gemeinde hinsichtlich der künftigen Struktur ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Neuwahl erst jetzt durchgeführt werden. Beide Funktionen wurden daher bis auf weiteres von den bisherigen Amtsinhabern wahrgenommen.

Zum neuen Stellvertreter des Gemeindewehrführers wurde Hauptlöschmeister Ronny Opitz gewählt. Der Kamerad Opitz nahm die Wahl an und steht somit für diese Funktion zur Verfügung.

Herr Opitz, 35 Jahre alt und seit 2000 Mitglied der Feuerwehr, übt bereits seit längerem die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen als Führungskraft. Er absolvierte 2017 erfolgreich eine Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr und nahm 2010 an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer sowie im Jahre 2015 an einem Lehrgang als Zugführer teil.  Zusätzlich absolvierte Herr Opitz 2021 den Lehrgang als Verbandsführer. Herr Opitz erklärte sich bereit, weitere Lehrgänge für Führungskräfte zu besuchen, sofern dies erforderlich und möglich sind.

 

Zur Gewährleistung einer kurzfristigen Handlungsfähigkeit des neuen Vorstandes am 29.09.2022 eine gemeinsame Beratung der Bürgermeisterin mit der Feuerwehr statt. In deren Ergebnis wurden seitens der Bürgermeisterin alle neugewählten Funktionsträger beauftragt, ihre Aufgaben vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der Gemeindevertretung bis zur regulären Amtsübertragung durch Übergabe der Ernennungsurkunden sofort kommissarisch wahrzunehmen. Hierzu zählte auch Herr Opitz.

Aufgrund § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brand- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.12.2015 bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden Gemeinde- und Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Verleihung des jeweiligen Dienstgrades erfolgt in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion gemäß geltender Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 10.05.2019 jeweils nach abgeschlossener Mindestausbildung.

Herr Opitz trägt bereits den ihm zustehenden Dienstgrad des Hauptlöschmeisters.

 

Aufgrund § 24 Abs. 2 BrSchG i. V. m. der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FwEntschVO-M-V) vom 28.11.2013 erhalten Wehrführer und deren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung.

Für den Gemeindewehrführer von amtsangehörigen Gemeinden beträgt der derzeit geltende monatliche Höchstbetrag 170,00 €. Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der an die tatsächlichen Funktionsinhaber gezahlte Aufwandsentschädigung betragen darf. Als Stellvertreter des Gemeindewehrführers erhält Herr Opitz somit derzeit 85,00 €.

 

Die Gemeinde Pölchow beschließt Herrn Ronny Opitz erneut zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow und somit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Diensteid

Ernennungs- und Verleihungsurkunde des Dienstgrades sowie das Empfangsbekenntnis

Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers in Kopie

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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