Beschlussvorlage - VO//20-109/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung beschließt über folgenden Antrag:

1. Die Gemeindevertretung Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt, dass die Gemeinde parallel zum B-Plan-Verfahren Nr. 6 - Strandweg - im Wege der Feststellungsklage die Frage, ob die Ringstraße Strandweg 10-22 nicht bereits jetzt eine öffentliche Straße i. S. d. Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 ist, noch einmal dem Verwaltungsgericht vorlegt.

2. Die öffentlichen Versorgungsträger von Wasser/Abwasser, Elektrizität und Gas, deren Leitungen im Straßenkörper der Ringstraße verlegt sind, werden aufgefordert, dem Rechtsstreit als Streithelfer beizutreten.

3. Die Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen bittet Frau Rechtsanwältin Anne Homann-Trieps, Goethestr. 27, 18209 Bad Doberan, sie in diesem Rechtsstreit zu vertreten.

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Sachverhalt

  Der Rechtsweg der Feststellungsklage ist nur für die bisherigen Kläger verbraucht. Jeder, der ein Feststellungsinteresse zu einer Rechtslage hat, die ihn belastet, kann sie noch erheben. Das Verwaltungsrechtsverfahren hat Tatsachen, die erst im Laufe des Verfahrens bekannt geworden sind, nicht zur Kenntnis genommen, obwohl sie zu einer anderen Entscheidung hätten führen können. Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die aber nur zwischen den beteiligten Prozessparteien wirkt. Eine allgemeine Wirkung würde nur die bestandskräftige Entscheidung in einem weiteren Verwaltungsrechtsstreit entfalten. Eine positive Entscheidung würde Anfechtungsklagen gegen Festlegungen des B-Plans, die zu erwarten sind und für viele Jahre deren Inkrafttreten verhindern könnten, ins Leere laufen lassen und damit deutlich früher zu Rechtsfrieden für die Anwohner führen, die zu einem großen Teil schon recht betagt sind.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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Anlagen

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