Beschlussvorlage - VO/FV/30-070/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 24.04.2023 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

Bürgermeister Herr Jürgen Ahrens

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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