Beschlussvorlage - VO/FV/50-043/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow.

 

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Sachverhalt

In § 1 der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow wird der Steuergegenstand geregelt. Demnach werden gefährliche Hunde gesondert besteuert.

 

Durch die Neufassung der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 wird dort nicht mehr in § 2 Abs. 1, sondern in § 3  definiert, welche Hunde als gefährlich gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die gemeindliche Hundesteuersatzung diesem anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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