Beschlussvorlage - VO/BV/10-068/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schul- und Bauhofausschuss beschließt die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sporthalle Warnowschule gemäß dem vorliegendem Entwurf.

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Sachverhalt

Die neue Amtsporthalle in Papendorf wird durch die Warnowschule Papendorf für den Schulsportunterricht genutzt. Außerhalb der schulischen Nutzung soll die Sporthalle an Dritte überlassen werden. Überlassungen können auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Rahmen einer Gebührensatzung oder auf privatrechtlicher Grundalge im Rahmen einer Nutzungs- und Entgeltordnung überlassen werden. In der Praxis hat sich für Sportstätten die Überlassung auf Grundlage von Nutzungs- und Entgeltordnungen als vorteilhafter erwiesen.

Die Berechnung der Nutzungsentgelte wird analog zu der Berechnung von Benutzungsgebühren vorgenommen. Maßgeblich sind somit die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V. Demnach soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Kosten in diesem Sinne sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf Basis des wertmäßigen Kostenbegriffs ansatzfähigen Kosten. Dazu gehören auch Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen sowie Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals (kalkulatorische Zinsen).

 

Entgeltberechnung

Für die vorliegende Kalkulation des Entgeltes für die Sporthalle Warnowschule wurde für die Kostenaufstellung (Seite 1) die Kostenprognose der Haushaltsplanung herangezogen. Diese basiert teilweise auf Ausschreibungsergebnissen für Wartungskosten sowie aus Hochrechnungen unter Berücksichtigung von Vergleichsobjekten. Die aufgeführten Personalkosten stellen die Kosten für einen geringfügig Beschäftigten dar. Des Weiteren werden sog. Gemeinkosten für die anteiligen Personalkosten des Sachbearbeiters dargestellt.

 

Die schulischen Nutzungszeiten (Seite 2) wurden in Absprache mit der Schulleitung erarbeitet. Bei der Berechnung der gesamten Nutzungszeiten wurden 42 Wochen pro Jahr angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass während der Ferien keine Nutzungen durch Dritte erfolgen. Dies hat den Hintergrund, dass Sportvereine i. d. R. während der Schulferien ebenfalls pausieren. Es kann festgestellt werden, dass die schulische Nutzung einen Anteil von 40 % zu der möglichen Gesamtnutzungszeit hat.

 

Die jährlichen Abschreibungswerte (Seite 3) können derzeit nur überschlägig dargestellt werden. Zur Veranschaulichung wurde die Investitionssumme mit 6.000.000,00 EUR angesetzt. Diese Summe wurde überschlägig aufgeteilt, sodass unterschiedliche Abschreibungswerte je nach Abschreibungslaufzeit gebildet werden können. Die tatsächlichen jährlichen Abschreibungswerte werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten nach Fertigstellung ermittelt und können bei zukünftigen Kalkulationen in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden.

 

Der Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen (Seite 4) wurde mit 5,00 % angesetzt. Auch bei dieser Aufstellung wurde die Investitionssumme pauschal mit 6.000.000,00 EUR angesetzt und die Förderung mit 3.000.000,00 EUR.

 

In der Kalkulation (Seite 5) wurden sog. Gemeinkosten angesetzt. Dieser Ansatz entstammt aus den Gebührenkalkulationen und sollen neben den tatsächlichen Personalkosten auch die Kosten des Arbeitsplatzes sowie Ausstattung und Materialverbrauch berücksichtigen. Die anzusetzenden Werte werden durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) veröffentlicht.

 

Aus den Werten für Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden die Gesamtkosten gebildet. Da die schulische Nutzung mit 40 % anzusetzen ist, werden bei der Ermittlung des erforderlichen Entgeltes zur Kostendeckung auch nur 60 % der Gesamtkosten berücksichtigt. In der Kalkulation ist eine Kostenverteilung auf zwei Sportfelder dargestellt. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine hälftige Überlassung der Sporthalle organisatorisch nicht möglich, sodass unter Berücksichtigung der tatsächlichen - möglichen - Nutzungen ein teilkostendeckendes Entgelt i. H. v. 71,70 EUR pro Stunde festzusetzen wäre.

 

In dem vorliegenden Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung ist ein Stundensatz von 71,70 EUR pro Stunde und eine Tagespauschale i. H. v. 500,00 EUR aufgenommen. Bei der Tagespauschale ist zu berücksichtigen, dass diese die Kostendeckung vermindert.

 

Nutzungsgruppen:

 

Gemäß KAG M-V kann von einer Kostendeckung aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Dies entspricht in vielen Fällen der Praxis, bei welchen eine Gemeinde ein nicht kostendeckendes Entgelt, beispielsweise für die gemeindeansässigen Vereine festsetzt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Werte könnte diese Gemeinde ein Entgelt i. H. v. 10 EUR pro Stunde erheben. Dies würde faktisch eine Förderung des gemeindeansässigen Vereins in Höhe von 61,70 EUR pro Stunde bedeuten.

Bei der Sporthalle Warnowschule handelt es sich um eine Amtsporthalle, welche durch die fünf Trägergemeinden errichtet und unterhalten wird. Die laufenden Kosten werden zu 40 % durch die Umlage Schulsport (Abrechnung der Kosten gegenüber der Regional- und Grundschule) und zu 60 % durch die Sportumlage von den Trägergemeinden getragen. Insofern würde eine Förderung durch subventionierte Entgelte auf Amtsebene bedeuten, dass alle beteiligten Gemeinden die nutzenden Vereine faktisch fördern. Es ist davon auszugehen, dass nicht aus allen beteiligten Gemeinden Sportvereine die Sporthalle in Papendorf im gleichen Verhältnis nutzen werden. Durch die subventionierten Entgelte auf Amtsebene würden sich somit, unter Beachtung der eigenen Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die direkten Fördermöglichkeiten von gemeindeansässigen Vereinen auf der Gemeindeebene verringern. Eine Subventionierung für die Nutzung der Sporthalle in Papendorf sollte daher durch direkte Vereinsförderung der jeweiligen Gemeinde erfolgen.

Weiterhin stehen steuerliche Aspekte gegen eine Förderung auf Amtsebene. Das Entgelt sollte zu einem gewissen Grad die entstandenen Kosten decken, um nicht die Vorsteuerabzugsfähigkeit zu gefährden.

 

Aus diesen Gründen wurden keine Nutzergruppen gebildet.

 

Kostenprüfung

 

Aufgrund der verwendeten prognostizierten Werte sollte eine Überprüfung der Entgeltkalkulation in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Überlassung an Dritte können nicht geplante Einnahmen generiert werden.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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