Informationsvorlage - IV/BV/20-115/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 14.03.2023 hat in den Räumen des Amt Warnow-West ein erstes Auftaktgespräch zwischen dem Vorhabenträger, dem 1. stellvertretenden Bürgermeister und Mitarbeitern der Bauverwaltung zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes um die Alte Milchviehanlage in Elmenhorst stattgefunden. 

Um das Baurecht für neue Nutzungen herzustellen, ist dies nur über ein Bauleitplanverfahren möglich. Innerhalb des im Flächennutzungsplan vorgesehenen Areals ist als Nutzungsart "Wohnbauflächen" ausgewiesen, sodass eine Überplanung für Wohnbauflächen möglich ist. Ein entsprechender Bebauungsplan kann somit aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. 

Voraussichtlich liegt ab der 17. KW 2023 der erste städtebauliche Vorentwurf vor, welcher in den nachfolgenden Schritten mit der Gemeinde abgestimmt wird.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Insofern sich Gemeinde und Vorhabenträger zu einem gemeinsamen Bauleitplanverfahren verständigen, wird die vollständige Kostenübernahme durch den Vorhabenträger über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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