Informationsvorlage - IV/BV/10-070/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf dem Schulgelände der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow sind öffentlich zugängliche Spielgeräte und Sitzgelegenheiten installiert.

In der Vergangenheit kam es regelmäßig vor, dass Jugendliche die Abendstunden in den Sommer- und Herbstmonaten nutzen und dort zusammen saßen. Einige der Jugendlichen konsumierten Alkohol und ließen ihr Leergut zurück. Teilweise wurden Glasflaschen auch zerschmissen, so dass die Scherben auf dem Gelände liegen blieben.

Zu unterscheiden von diesen Vorgängen sind die in der Vergangenheit vorgekommenen Sachbeschädigungen durch Graffitieschmierereien an der Schule und der Sporthalle. Diese wurden zur Anzeige gebracht (5 Anzeigen in den letzten 3 Jahren). Die Verfahren bezüglich der Sachbeschädigungen wurden seitens der Ermittlungsbehörden in der Regel eingestellt, da kein Schuldiger ausfindig gemacht werden konnte. Seit 2018 waren 4 malermäßige Instandsetzungen von Teilen der Schul- und Sporthallenfassade notwendig.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die von den Jugendlichen hinterlassenen Abfälle werden durch den Objektverantwortlichen jeden Morgen vor Schulbeginn beseitigt, so dass eine Gefährdung der Schulkinder ausgeschlossen ist. Dies wird auch im Vertretungsfall so gehandhabt. Weitergehende Maßnahmen wie die Installation einer Videoüberwachungsanlage wurden schon in Erwägung gezogen. Dies wäre zum einen mit erheblichen Kosten für die Anschaffung der entsprechenden Überwachungstechnik und zum anderen mit sehr hohen Anforderungen an den Datenschutz (Überwachung von öffentlichen Plätzen und Schulen) verbunden. Durch die Verwaltung wurde auch eine infrarot- und bewegungsmelderbasierte Alarmanlage als Variante geprüft. Diese bietet nur in Zusammenhang mit einer Videoüberwachungsanlage einen Schutz, ist aber von Natur aus anfällig für Fehlalarme und liegt von den Kosten genauso hoch wie die reine Videoüberwachungsanlage. Nach Rücksprachen mit verschiedenen Schulen im Raum Rostock, war nach der Installation einer Videoüberwachung eine Verbesserung der Situation nur geringfügig ersichtlich. Die Installation einer Graffitiwand bzw. die Freigabe von Flächen zur Nutzung hierfür brachte in Rostock einen Nutzen, wobei damit aber nicht das Setzen von sogenannten „Tags“ an anderen Objekten verhindert werden konnte. Eine sichere Identifizierung bestimmter Personen ist auch durch eine Videoüberwachung nicht möglich. Weiterhin ist die Überlegung angestellt worden, den Wachdienst zusätzlich zur bestehenden Kontrolle der Schule und Sporthalle in unregelmäßigen Abständen das Gelände bestreifen zu lassen. Dies ist seitens des Wachschutzes, mit der entsprechenden Vergütung, zwar realisierbar, allerdings steht der Nutzen in Frage, da die Verweildauer des Wachschutzes in diesen Fällen lediglich einige Minuten beträgt und danach das Gelände wieder frei begehbar ist. Eine regelmäßige Bestreifung durch die Polizei findet nicht statt, da dies aus polizeilicher Sicht keine Priorität hat. Eine weitere, noch in Prüfung befindliche Variante ist die feste Installation einer Flutlichtanlage, welche durch Bewegungsmelder ausgelöst wird. Eine genaue Einschätzung des technischen und finanziellen Umfanges einer solchen Anlage ist erst mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Sporthalle möglich. 

 

Nach Rücksprache mit Vereinen und Jugendlichen, handelt es sich bei den Verursachern von Graffitis auf dem Schulgelände der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow nicht ausschließlich um Jugendliche der Gemeinde. Auch aus anderen Gemeinden und aus Rostock sind Jugendliche auf dem Gelände unterwegs, insbesondere nach Veranstaltungen. Die Leiterin des Jugendclubs der Gemeinde Kritzmow arbeitet mit den Jugendlichen vor Ort und organisiert viele Aktionen zur Beseitigung von Schmierereien, um dadurch auch das Verständnis und das Bewußtsein der Jugendlichen zu schärfen, mit welchem Aufwand die Beseitigung von Graffitis verbunden ist.

 

Der Ausschuss wird gebeten sich zu positionieren, ob und folglich welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Loading...