Informationsvorlage - IV/BV/50-045/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anfang August 2022 wurden die Bauleistungen zur Umsetzung des Bauvorhabens „barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Pölchow“ ausgeschrieben. Dabei wurden acht Unternehmen aufgefordert ein Angebot zu unterbreiten. Zwei Unternehmen beteiligten sich an der Ausschreibung. Die eingegangenen Angebote überstiegen die durch ein Ingenieurbüro erstellte Kostenberechnung deutlich.

 

Kostenberechnung Ingenieurbüro

237.549,59

Euro

wirtschaftlichstes Angebot

354.620,00

Euro

Haushaltsmittel

278.201,70

Euro

Differenz

76.418,30

Euro

zzgl. offene Ingenieurleistungen LP 7-9

15.000,00

Euro

fehlende Haushaltsmittel

91.418,30

Euro

 

Eine erneute Ausschreibung der Bauleistungen war nicht möglich und begründet sich in den strengen Fristen zur Abrechnung der Fördermittel. Hier hätte eine erneute Ausschreibung zu Verzögerungen geführt die im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens nicht hätten aufgeholt werden können. In der Folge wäre eine fristgemäße Abrechnung der Fördermittel nicht mehr möglich gewesen.

Aufgrund dessen und unter Berücksichtigung der nicht gesicherten Finanzierung des Bauvorhabens, durch enorme Preissteigerungen, war der barrierefreie Umbau der Haltestellen für die Gemeinde Pölchow nicht mehr tragbar. Das Landesförderinstitut M/V wurde mit Schreiben vom 20.03.2023 um Aufhebung des ergangenen Zuwendungsbescheides gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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