Beschlussvorlage - VO/OS/10-078/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dass Herr Reinhard Schmidt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Amtswehrführer des Amtes Warnow-West unter Verleihung des Dienstgrades „Amtsbrandmeister“ ernannt wird.

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Sachverhalt

Im Vorwege der durch den Amtsausschuss ebenfalls am 27.04.2023 erteilten Zustimmung zum Kandidaten zur Wahl des Amtswehrführers, wurde Herr Schmidt mehrheitlich hierzu durch die Gemeinde- und Ortswehrführer des Amtes Warnow-West am 17.04.2023 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Amtswehrführers).

 

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in Verbindung mit Punkt 1 Satz 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter wird der Amtswehrführer zum Ehrenbeamten ernannt. Mit der Ernennung zum Ehrenbeamten beginnt die Amtszeit des Amtswehrführers.

 

Da Herr Schmidt alle erforderlichen Lehrgänge für die Funktion des Amtswehrführers abgeschlossen hat, behält er den Dienstgrad "Amtsbrandmeister“.

 

Der Amtswehrführer erhält auf Grund des Beschlusses des Amtsausschusses Nr. 16-4/2016 vom 02.06.2016 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 220,00 Euro pro Monat.

 

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Finanz. Auswirkung

 Ja, im Rahmen des Haushaltsplans; Aufwandsentschädigung ist dort berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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