Beschlussvorlage - VO/BV/30-083/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Papendorf beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 80.000,00 Euro zur Umsetzung des Bauvorhabens.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Papendorf beabsichtigt die Gemeindestraße Alte Ziegelei beginnend am Abzweig Am Schulwald, entlang der Villa Papendorf auf einer Länge von ca. 200 m zu sanieren. Mit der Planung des Bauvorhabens ist das Ingenieurbüro VEAPLAN beauftragt. Im vergangenen Jahr wurde durch VEAPLAN eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet und zur Stellungnahme an den Landkreis Rostock gesendet. Teil der Genehmigungsplanung ist unter anderem eine Kostenberechnung über die voraussichtlich anfallenden Baukosten. Diese belief sich auf 285.000,00 Euro und wurde zur Haushaltsplanung für das Jahr 2023 herangezogen. In der Ausführungsplanung, welche die Grundlage der öffentlichen Ausschreibung bildet, belaufen sich die Kosten nun auf 352.682,44 Euro.

 

Zurückzuführen ist diese Kostensteigerung auf 4 wesentliche Punkte:

  • notwendige Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde zur reibungslosen Umsetzung und Gewährleistung des Anliegerverkehrs durch Aufteilung des Bauvorhabens in 3 Teilabschnitte zusätzliche Kosten für die Beschilderung der verschiedenen Umleitungsstrecken
  • zusätzliche Positionen im Leistungsverzeichnis zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecke An der Erdkuhle während und nach Abschluss Arbeiten
  • eine Aufpflasterung im Bereich Dorfstraße, kurz vor der Bahnunterführung
  • erhöhte Aufwendungen zur Schaffung eines ausreichend tragfähigen Planums in der Folge einer kürzlich durchgeführten Baugrunduntersuchung

 

Um die anfallenden Mehrkosten von 65.682,44 Euro zu decken, empfiehlt die Verwaltung das Produktsachkonto 54100.523300000 – Straßenunterhaltung heranzuziehen. Hier stünden 80.000,00 Euro aus dem Vorhaben Verbeiterung der Zufahrt nach Sildemow 2. Bauabschnitt zur Verfügung. Im Umkehrschluss kann dieses Vorhaben in diesem Haushaltsjahr dann nicht weiterverfolgt werden. Hinsichtlich eventueller Nachträge aufgrund des schlechten Baugrundes in Teilbereichen, ist es ratsam 80.000,00 Euro in das Projekt zu übertragen.

 

Der Ausbau der Gemeindestraße erfolgt unter anderem unter Verwendung von Fördermitteln. Um die bewilligten Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, schreibt der Fördermittelgeber vor, dass das Bauvorhaben bis zum 30.10.2023 umzusetzen und per Verwendungsnachweis abzurechnen ist. Aus den zuvor dargestellten entscheidungserheblichen Tatsachen, ist gemäß Kommunalverfassung M-V §29 Abs.4 die Dringlichkeit gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

352.682,44,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

80.000,00

im PSK 54100.52330000 in Höhe von:

80.000,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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