Beschlussvorlage - VO/BV/50-042/2023-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Erstellung von notwendigen Gutachten z.B. zur Statik, welche zur Beantragung einer Nutzungsänderung für das Gutshaus erforderlich sind. Die Kosten sollen in den Haushalt 2024 aufgenommen werden.

 

 

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Sachverhalt

Im Bauauschuss vom 12.06.2023 wurde die Nutzungsänderung des Gutshauses ausführlich beraten. Die anwesenden Ausschuss- und Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Entwicklung des Gutshauses weiterverfolgt werden sollte, auch wenn dieses Vorhaben im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Ein Planungsbüro wird einen Ablaufplan zur Umsetzung des Konzeptes mit einer Aufstellung kurzfristiger und langfristiger Aufgaben erarbeiten. Die finanziellen Mittel für das Statikgutachten, welches für den Nutzungsänderungsantrag erforderlich ist, sowie für die damit verbundenen Nebenleistungen, sollen nach Möglichkeit für das Haushaltsjahr 2024  eingestellt werden. Für das Haushaltsjahr werden Kosten von ca. 35.000,00 € angesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja. In den Folgejahren. 

 

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