Beschlussvorlage - VO/BV/70-002/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen:

 

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Stellplatzsatzung als Satzung (s. Anlage 2).

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die rechtskräftige Satzung ist gegenüber der Kommunalaufsicht als Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2021 beschlossen, den Entwurf einer Stellplatzsatzung öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung hat vom 21.02. bis einschließlich 25.03.2022 stattgefunden.

Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Über die insgesamt 10 eingegangenen Stellungnahmen ist zu beraten.

Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Mit der überarbeiteten Fassung der Satzung wurden die neuen Bodenrichtwerte des Landkreis Rostock aus dem Jahr 2022 berücksichtigt.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Abschließend ist sie der Kommunalaufsicht im Landkreis Rostock anzuzeigen.

 

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Finanz. Auswirkung

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan. Werden Ablösevereinbarungen zwischen Gemeinde und Bauherren (Ablösebeitragspflichtige) erforderlich, kommt es zu Einnahmen

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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