Beschlussvorlage - VO/BV/20-007/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, den folgenden Beschluss aufzuheben:

-         den Beschluss vom 22.10.2020 (Beschluss-Nr. 40-7/20) über die Aufhebung des Beschlusses über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vom 16.12.2014.

 

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausnahme der folgenden Flächen (s. Anlage 1):

-         Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO-FH) und Teile der Wohngebiete Nr. 13a und Nr. 13b im Norden von Elmenhorst, östlich der Milchviehanlage

-         das Gewerbegebiet Nr. 3 (GE 3) am südwestlichen Ortsrand von Elmenhorst

-         das Sondergebiet Einzelhandel/Nahversorgung (SO-NV) am nördlichen Ortsrand von Lichtenhagen

-         die Wohnbauflächen Nr. 11 und Nr. 15 (W11 u. W 15) sowie die Spielplatzfläche am südöstlichen Ortsrand von Lichtenhagen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommenen Flächen sollen die Planungsziele weiter diskutiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die verbleibenden Änderungsflächen dem Landkreis Rostock erneut zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Am 27.09.2018 beschloss die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004. Der Landkreis genehmigte die Änderung mit Bescheid vom 23.01.2019. Die Genehmigung wurde vom Amt-Warnow-West am 14.02.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund von Beschwerden vom 16. und 24.04.2019, mit denen ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot (§ 24 KV M-V) bei der Beschlussfassung vom 27.09.2018 gerügt wurde, wies der Landkreis Rostock am 01.11.2018 darauf hin, dass die Beschlüsse unwirksam seien.

 

Am 22.10.2020 (Beschluss-Nr. 40-7/20) hob die Gemeindevertretung daraufhin u.a. folgende Beschlüsse auf:

- Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vom 16.04.2014

- Beschluss über Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung (Neuaufstellung

  F-Plan) vom 26.03.2015

- Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 21 „Alte Milchviehanlage“.

 

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.10.2020 soll nun rückgängig gemacht werden, da ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst werden soll.

 

Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommenen Teilbereiche sollen die städtebaulichen Ziele neu diskutiert und in der weiteren Flächennutzungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB behandelt werden. Daher sollen diese Flächen vom abschließenden Beschluss ausgenommen werden. Damit gilt für diese Flächen, bis zur endgültig abgestimmten Änderungsplanung der Flächennutzungsplan von 2004 weiter.

 

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Finanz. Auswirkung

( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplans

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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