Beschlussvorlage - VO/FV/80-001/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 30.05.2022 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 271.458,93 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2019 6.263.839,77 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2019 5.267.961,69 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr.31)   271.458,93 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag in der
Finanzrechnung 2019 (Nr.40)      272.899,25 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.05.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde      Ziesendorf zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 30.05.2022 festzustellen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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