Beschlussvorlage - VO/BV/80-005/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die Widmung des Straßenbereiches der Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49.

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Sachverhalt

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Durch die Widmung wird die öffentlich-rechtliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht im Umfang der Widmung festgelegt. Nutzungsbeschränkungen gibt es dort nicht.

Die straßenrechtliche Beurteilung wird zur Kenntnis gegeben.

Es steht in der Entscheidung der Gemeinde, diese Straßenfläche zu widmen.

Nach Bauunterlagen der Erschließung des Wohngebietes aus dem Jahr 1995 ist die hergestellte Straße als Bauklasse VI (Anliegerstraße) deklariert. Diese ist grundsätzlich durch alle nach StVO und StVZO zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Die Frequentierung durch Baustellenverkehr ist dabei höher zu bewerten als reiner Anliegerverkehr.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mit dem Eigentümer der hinter liegenden Bauflächen eine Vereinbarung zur Nutzung der Verkehrsfläche abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

-keine-

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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