Beschlussvorlage - VO/LV/40-004/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow laut Anlage.

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Sachverhalt

Durch Artikel 1 Nummer 1 und 2 des anliegend beigefügten Entwurfs der Siebenten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erfolgt die Auflösung des Finanzausschusses. Die Aufgaben gehen auf den Hauptausschuss über. Entscheidende Bedeutung erlangt der Finanzausschuss hauptsächlich im Rahmen der Haushaltsplanung der Gemeinde. Unproblematisch können diese Aufgaben jedoch im Zuge der ohnehin regulär stattfindenden Sitzungen des Hauptausschusses bewältigt werden. Die Sitzungsgelder für die Sitzungen des Finanzausschusses werden eingespart.

Im Amtsgebiet hat sich dies bereits in den Gemeinden Kritzmow, Papendorf und Pölchow bewährt und wird von der Verwaltung daher empfohlen.

 

Die Änderung durch Artikel 1 Nummer 2 beinhaltet daneben eine Anpassung bei der Zusammensetzung der Ausschüsse. Bisher war jeweils konkret festgelegt, dass die Ausschüsse durch vier Gemeindevertreter und drei sachkundige Einwohner zu besetzen sind. Die eingebrachte Änderung eröffnet die Möglichkeit, von dieser starren Regelung abzuweichen und den Ausschuss mit mehr als vier Gemeindevertretern zu besetzen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich mitunter schwierig gestaltet, ausreichend sachkundige Einwohner für die Ausschussbesetzung zu gewinnen.

 

Abschließend befasst sich Artikel 1 Nummer 3 mit öffentlichen Bekanntmachungen, insbesondere abzielend auf die Dritter. Enthält die Hauptsatzung einer Gemeinde keine gesonderte Regelung zur öffentlichen Bekanntmachung von Verwaltungsakten, sind diese, in den uns konkret vorliegenden Fällen die des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (§ 110 Flurbereinigungsgesetz), wie Satzungen bekannt zu machen. Entsprechende öffentliche Bekanntmachungen mussten so bereits unter amt-warnow-west.de/stabelow/ eingestellt werden. Damit stehen Satzungen der Gemeinde und öffentliche Bekanntmachungen Dritter zusammen in einer Rubrik, was der Übersichtlichkeit und Klarheit widerspricht. Die mit Artikel 1 Nummer 3 erfolgende Ergänzung ermöglicht die Einstellung solcher Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes unter dem Punkt öffentliche Bekanntmachungen und somit nicht mehr unter Satzungen der Gemeinde.

 

Das Inkrafttreten der Satzung wurde auf Wunsch des Bürgermeisters nach dem Beschluss im Hauptausschuss vom 15.07.2022 zum 01.01.2023 geändert, damit eine ordnungsgemäße Auflösung des Finanzausschusses erfolgen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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