Beschlussvorlage - VO/FV/40-008/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60

Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 28.03.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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