Beschlussvorlage - VO/FV/70-011/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 26.09.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt mit dem Passus: „Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.“

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

 

Bemerkung

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

 

Herr Holger Kutschke

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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