Beschlussvorlage - VO/FV/70-012/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 26.09.2022 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 32.620,87 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzsumme per 31.12.2018 21.208.621,89 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2018 15.534.436,75 EUR

 

Jahresergebnis in Ergebnisrechnung 2018 (Nr. 31) 32.620,87 EUR

 

Finanzmittelfehlbetrag in Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 191.014,56 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.09.2022 den Jahresabschluss der
Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt mit folgendem Passus. „Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte“. Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 26.09.2022 festzustellen.

 

 

Bemerkung

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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