Beschlussvorlage - VO/BV/20-015/2022-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die vorliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum Elmenhorst wird beschlossen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Es wurden Korrekturen der Flächenangaben zu den Räumen Nr. 1. Und Nr. 3 vorgenommen.

 

Durch Aufnahme der Fraktionen der Gemeindevertretung in § 3 Abs. 1 sowie durch die Neueinführung des § 6 Abs. 5 soll die entgeltfreie Nutzung für Fraktionssitzungen ermöglicht werden.

 

Es wurde eine neue Staffelung der Entgelte vorgenommen. Durch die Einführung eines Wochenendtarifs sollen auch die Probleme mit Übergaben und Abnahmen, Umgang mit Beschädigungen und außergewöhnlichen Verschmutzungen behoben werden.

 

Aufgrund steigender Preise für Strom, Gas, Reinigung, Wartungskosten etc. können die Entgelte grundsätzlich jederzeit durch Beschluss der Gemeindevertretung angehoben werden.

 

Es wurde eine Regelung aufgenommen, dass einzelne Räume auch im Rahmen eines befristeten Mietvertrages dauerhaft überlassen werden können. Hintergrund ist die angestrebte Vermietung eines Raumes für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren im Zusammenhang mit der Errichtung der Ortsumgehung.

 

Hinweis der Finanzverwaltung des Amtes Warnow-West zum Umgang mit Kautionen bei kurzfristiger Vermietung von Räumen:

 

Gemäß § 24 ff der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V (GemHVO Doppik M-V) ist jeder Zahlungsvorgang zu erfassen und zu dokumentieren. Weiter dürfen Auszahlung nur aufgrund von Kassenanordnungen geleistet und Einzahlungen angenommen werden. Hierbei dürfen die Anordnung und Zahlungsabwicklung nicht von derselben Person wahrgenommen werden. Die Bestände der Finanzmittel sind am Schluss des Buchungstages abzugleichen und abzuschließen. Über jede Einzahlung ist dem Einzahler eine Quittung zu erteilen. Diese darf nur von den Berechtigten der Amtskasse ausgestellt werden. Barauszahlungen dürfen nur von der Amtskasse und nur gegen Quittung vorgenommen werden.

Zahlungsmittel sind laut Pkt. 2.5.9 der Dienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens durch die Amtskasse sicher im Tresor aufzubewahren. Eine Verwahrung von Bargeld in Privaträumen ist folglich nicht versichert.

 

Abschließend wird festgestellt, dass eine Annahme und anschließende Auszahlung von Kautionen (Bargeld) durch einen Dritten (Objektverantwortlichen) nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Einnahmen aus Vermietung an Kulturgruppen würden ab dem 01.10.2022 wegfallen. Allerdings wurden im I. Halbjahr bereits mehr als die kalkulierten Einnahmen für 2022 generiert.

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...