Beschlussvorlage - VO/OS/20-042/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027, Teil Grundschule Lichtenhagen, abzugeben:

 

Gemäß § 1 Abs. 5 SEPVO M-V fordert die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen das Schulverwaltungs- und Kulturamt auf, das Projekt Bildungs- und Kulturcampus zur Kenntnis zu nehmen und in den Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/2023 - 2026/2027 für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen sowie die nachfolgende Begründung bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

 

I                      Beurteilung des Raumbestands und Nutzung des Grundschulgebäudes

 

Die Grundschule verfügt über 8 allgemeine Unterrichtsräume, deren Flächen teilwiese nicht der aktuellen Schulbauempfehlung entsprechen. Zusätzlich gibt es nur einen Fachunterrichtsraum für das Fach Werken. Hier kann der Fachunterricht nur in max. halber Klassenstärke stattfinden. Es sind nicht ausreichend Fachräume für alle Nebenfächer vorhanden. Für 8 Klassen ist nur einer von 4 notwendigen Gruppenräumen vorhanden. Weitere Gemeinschaftsbereiche fehlen gänzlich, Team- und Personalräume sind unzureichend vorhanden. (vgl. Schulbauempfehlung S. 29 / V).

Die aufgeführten sonstigen Räume gelten ausschließlich der Hortnutzung und können somit hier nicht berücksichtigt werden.

 

II                   Raumbedarf

 

Aus Abbildung 2 auf Seite 3 Realentwicklung und Prognose ist ersichtlich, dass die Schülerzahlen bis 174 liegen werden. Somit ist der Gesamtbedarf von 8 allgemeinen Unterrichtsräumen nur mit entsprechend großen Räumen abgedeckt. Notwendige Fachräume werden im Punkt Raumbedarf nicht erwähnt. Daher ist eine Kapazitätserweiterung dringend notwendig.

Um die Räume entsprechend der Schulbauempfehlung (insbesondere Inklusion und Barrierefreiheit sowie Digitalisierung), des aktuellen Schulgesetzes, der Verwaltungsvorschrift Ganztägiges Lernen an allgemeinbildenden Schulen, dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, den geltenden Brandschutzbestimmungen, aktuellen Arbeitsschutzrichtlinien und dem hohen Ziel der Nachhaltigkeit zu gewährleisten, entwickelt die Gemeinde einen Bildungs- und Kulturcampus.

 

III                 Bezug zur Schlussfolgerung

 

Um einen Konsens zwischen den Beschlüssen des Trägers und dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock herzustellen, möchten wir Sie auf folgende Beschlüsse der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen hinweisen:

 

Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2021 (Anlage 1) Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.11.2021 (Anlage 2)

 

IV                Orientierungsstufe

 

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen strebt die Anbindung der Orientierungsstufe an.

Begründung: §15 Schulgesetz MV, Abs. 1:

 

(1) ... Die Orientierungsstufe kann in Ausnahmefällen mit einer Grundschule

verbunden werden. Die Genehmigung hierfür erteilt die oberste Schulbehörde auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes.“

Die Gemeinde vertritt die Meinung, dass eine angegliederte Orientierungsstufe die Lernqualität zur Absicherung für die weitere qualitative Schullaufbahnentwicklung bietet. Im Absatz 2 des § 15 Schulgesetz MV wird die enge Verbundenheit zur Grundschule dargelegt.

In Verbindung mit dem Bereich Jugend und Soziales (Jugendclub) bindet die Orientierungsstufe die Jugendlichen in das Gemeindeleben ein und fördert die Identifizierung mit der Gemeinde nachhaltig.

Wir appellieren daher, die Orientierungsstufe in die Schulplanungsentwicklung mit aufzunehmen.

 

V                   Ausblick

 

In der Anlage 3 - Vorentwurfsstudie Bildungscampus - ist der derzeitige Stand der Entwicklungen des Campus ersichtlich. Die Vorentwurfsstudie ist ein Fazit aus intensiver 2- jähriger Bearbeitung durch Fachplaner, Arbeitskreise, Ausschusssitzungen und u.a. auch Bürgerbeteiligung.

Der Schulneubau stellt einen Baustein des Gesamtkonzeptes dar. Der gesamte Bildungs- und Kulturcampus, bestehend aus Kita – Grundschule mit Orientierungsstufe – Hort – Sportanlagen sowie einem Bereich für Jugend & Soziales – ist modular aufgebaut und Hauptbestandteil des zukunftsweisenden Gemeindeentwicklungskonzeptes.

 

Die antragstellende Fraktion sowie die gesamte Gemeindevertretung sind mehrheitlich davon überzeugt, dass eine identitätsstiftende Grundschule mit Orientierungsstufe die demografische Entwicklung der Schülerzahlen weiter positiv befördern wird.

Das vorliegende zukunftsweisende pädagogische Konzept kann nur mit einem dazu passenden Schulneubau erfüllt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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