Beschlussvorlage - VO/FV/40-018/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2
KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 24.10.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10. 2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunualverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:

 

Bürgermeister Herr Hans-Werner Bull

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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